Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus? Gute Idee – wenn der Versicherungsschutz mitzieht.
- Peer Höfling-Lang

- 13. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Immer mehr Menschen erzeugen ihren Strom mit einem Balkonkraftwerk selbst – ob als Mieter oder Wohnungseigentümer. Doch was passiert eigentlich, wenn sich das Modul bei Sturm löst oder ein technischer Defekt einen Brand verursacht, der auf das Gebäude übergreift? Dann wird aus der kleinen Anlage schnell ein großer Schaden. Und die Frage lautet: Wer zahlt?

Als Betreiber eines Balkonkraftwerks richtig handeln – in 4 Schritten
Hausratversicherung prüfen
Einschluss bestätigen lassen. Bei der üblichen Balkonmontage zählt ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) als bewegliche Sache in der Regel zum Hausrat, soweit es nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist. Aber: Nicht jeder Tarif schließt es ein, und die Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich erheblich. Je nach Versicherer kann eine Anzeige der Anlage erforderlich oder zumindest empfehlenswert sein.
Unser Tipp: den Einschluss schriftlich bestätigen lassen und gut aufbewahren – im Schadenfall ist das Ihr Nachweis.
Privathaftpflicht bestätigen lassen
Löst sich ein Modul und beschädigt ein Auto oder verletzt eine Person, haften Sie als Betreiber. Gerade ältere Verträge umfassen den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht immer automatisch. Lassen Sie sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen – meist ohne Mehrbeitrag.
Zustimmung einholen
Je nach Wohnsituation gelten unterschiedliche Zuständigkeiten: Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB), Wohnungseigentümer auf Gestattung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 20 Abs. 2 WEG). Über Art und Ausführung – etwa Montageort und Optik – kann die jeweils zuständige Stelle mitentscheiden. Holen Sie die erforderliche Zustimmung daher vor der Montage ein.
Fachgerecht montieren und registrieren
Eine Montage nach den anerkannten Regeln der Technik und die Eintragung im Marktstammdatenregister sind Pflicht – und können im Ernstfall helfen, den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung zu entkräften.
Gut zu wissen:
Steckersolargeräte sind inzwischen erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert. Die zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters beträgt derzeit maximal 800 VA, die maximale Modulleistung 2.000 Watt. Technisch maßgeblich sind die jeweils geltenden elektrotechnischen Normen und VDE-Anwendungsregeln für Steckersolargeräte. Wer diese Vorgaben einhält, schafft die besten Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb – der konkrete Versicherungsschutz richtet sich jedoch stets nach den Vereinbarungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Als Vermieter oder Hausverwaltung vorsorgen
Gestattung mit klaren Auflagen verbinden:
Nachweis der fachgerechten Montage, Bestätigung der Privathaftpflicht, Registereintrag. Denn: Ein Anspruch auf Gestattung besteht grundsätzlich – Art und Ausführung dürfen Sie aber regeln. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen sauber festzulegen.
Gebäudeversicherer informieren – empfehlenswert, insbesondere bei mehreren Anlagen im Objekt oder besonderen Risiken. Das vermeidet spätere Unklarheiten im Schadenfall.
Muster-Gestattungsvereinbarung nutzen, statt jeden Fall neu zu verhandeln. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und sorgt für klare Verantwortlichkeiten sowie nachvollziehbare Haftungsverhältnisse im Schadenfall.
Braucht es eine spezielle Balkonkraftwerk-Versicherung?
Meist nicht – vorausgesetzt, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sehen den Einschluss tatsächlich vor. Dann sind die wichtigsten Risiken abgedeckt. Eine eigenständige Photovoltaik- bzw. Elektronikversicherung kann sich aber lohnen, wenn mehr Schutz gewünscht ist: Sie deckt zusätzlich z. B. Vandalismus, Bedienfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung, Kurzschluss oder Tierbisse – Gefahren, die im Hausrat regelmäßig fehlen. Sinnvoll ist das vor allem bei hochwertigen Anlagen, exponierten Standorten oder Geräten mit Batteriespeicher. Bei einem Standardgerät für wenige hundert Euro steht die Zusatzprämie dagegen selten im Verhältnis zum Nutzen.
Unsere Empfehlung:
erst die bestehenden Verträge prüfen (lassen), dann gezielt Lücken schließen.
Was gilt bei Schäden am Gebäude?
Verursacht ein Balkonkraftwerk beispielsweise einen Brand oder einen anderen versicherten Gebäudeschaden, reguliert grundsätzlich zunächst die Gebäudeversicherung den entstandenen Sachschaden. Wurde der Schaden jedoch durch eine unsachgemäße Montage oder den Betrieb des Balkonkraftwerks verursacht, kann der Gebäudeversicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Regress gegenüber dem verantwortlichen Betreiber nehmen. Eine fachgerechte Installation und ein ausreichender Privathaftpflichtversicherungsschutz sind daher besonders wichtig. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich stets nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie den Umständen des jeweiligen Schadenfalls.
Unser Fazit:
Ein Balkonkraftwerk ist eine sinnvolle Investition. Richtig in den Versicherungsschutz eingebunden und fachgerecht montiert, ist es auch versicherungstechnisch gut beherrschbar. Ohne diese Vorsorge kann es teuer werden – für Betreiber, Eigentümer und Vermieter.





