Startseite | Leistungen | Risiken | Kontakt |
Hausverwaltungen | Gesundheitswesen | Handel & Handwerk |
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür – nach § 823 BGB grundsätzlich unbegrenzt und mit dem gesamten Vermögen. Wir zeigen Ihnen, wo die Haftungsrisiken in Ihrem Betrieb, Ihrer Verwaltung oder Ihrer Praxis liegen und wie Sie sie wirksam absichern.
Worum es geht
Haftung entsteht schneller als gedacht: ein Wasserschaden beim Kunden, ein fehlerhaft geliefertes Bauteil, eine versäumte Frist oder ein Behandlungsfehler. Neben Personen- und Sachschäden spielen reine Vermögensschäden eine immer größere Rolle – also finanzielle Nachteile, denen kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht.
Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung: Nach § 43 GmbHG haftet ein Geschäftsführer der Gesellschaft für Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen. Eine gute Haftpflichtversicherung zahlt berechtigte Ansprüche – und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab.
Für Unternehmen aus Handel und Handwerk
-
Betriebshaftpflicht als Basis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
-
Erweiterte Produkthaftpflicht, z. B. für Aus- und Einbaukosten oder Mangelfolgeschäden
-
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an Sachen Ihrer Kunden
-
Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung
-
D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) für Geschäftsführer und Vorstände
Für Hausverwaltungen und WEG
Wohnimmobilienverwalter müssen nach § 34c GewO eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen – mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1 Million Euro für alle Fälle eines Jahres (§ 15 MaBV). Für die Eigentümergemeinschaft gehören weitere Bausteine dazu:
-
Vermögensschaden-Haftpflicht der Verwaltung mit ausreichend hoher Summe
-
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft
-
Gewässerschadenhaftpflicht, z. B. bei Heizöltanks
-
Beiratshaftpflicht für die ehrenamtlichen Verwaltungsbeiräte
Für Praxen, MVZ und Apotheken
Vertragsärzte müssen nach § 95e SGB V eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall nachweisen, MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärzten mindestens 5 Millionen Euro. Darüber hinaus sinnvoll:
-
Betriebshaftpflicht für Praxisräume und Personal
-
Vermögensschaden-Haftpflicht, z. B. bei Abrechnungs- oder Datenschutzfehlern
-
D&O-Versicherung für die Geschäftsführung von MVZ-Gesellschaften
So gehen wir vor
Wir prüfen Ihre bestehenden Haftpflichtverträge auf Deckungssummen, Ausschlüsse und Überschneidungen, schreiben den Bedarf am Markt aus und stellen ein abgestimmtes HLVM-Konzept zusammen. Wird ein Anspruch gegen Sie erhoben, begleiten wir Sie bis zur Regulierung.


