Versicherungskonzepte für große MVZ, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisverbünde – mit Schwerpunkt Radiologie und Strahlentherapie.
Ein MVZ mit vielen Standorten, mehreren Fachrichtungen, eigenen Großgeräten und Kooperationen an verschiedenen Kliniken passt in keinen Standardtarif. Wir bauen für solche Strukturen ein Haftpflichtkonzept, das die gesamte Gruppe abbildet: Berufs-, Betriebs- und Strahlenhaftpflicht in einem Vertrag, alle Gesellschaften berücksichtigend, jede Klinikkooperation sauber abgegrenzt. Dazu übernehmen wir die Arbeit drumherum – vom Abgleich der Ärzteliste bis zur Deckungsbestätigung für Kassenärztliche Vereinigung und Landesamt. Wir betreuen Träger ambulanter Versorgung, die aus einer einzelnen Praxis herausgewachsen sind:
Medizinische Versorgungszentren
mit mehreren Betriebsstätten, Zweigpraxen und Fachrichtungen unter einem Dach
Überörtliche BAG und Partnerschaften
als Trägergesellschaft mit mehreren MVZ und Betriebsgesellschaften
Radiologie und Strahlentherapie
mit Linearbeschleunigern, Afterloading, CT, MRT, Mammographie-Screening und Teleradiologie
Praxisgruppen mit Klinikkooperationen
Gerätebetrieb im Krankenhaus, Konsiliardienste, stationäre Mitbehandlung, Doppelanstellungen von Ärzten
Verbundstrukturen mit Nebengesellschaften
Geräte- und Betriebs-GmbHs, Objektgesellschaften, Screening-Einheiten, Projekt-GbRs
Was große MVZ versicherungstechnisch besonders macht
Die Risiken eines Verbunds entstehen an den Schnittstellen – zwischen Standorten, Gesellschaften und Kliniken. Dort greifen Standardverträge zu kurz, und das fällt meist erst im Schadenfall auf.
Ein Beispiel: Eine neue Zweigpraxis geht im Frühjahr in Betrieb, der Versicherer erfährt davon beim nächsten Jahresgespräch. Bis dahin arbeitet der Standort ohne Deckung. Ähnlich bei der Konzernstruktur: Trägergesellschaft, MVZ-GmbH, Geräte-GmbH und Objektgesellschaft haben jeweils eigene Verträge – die Geräte gehören der einen, stehen aber in den Praxen der anderen. Wird ein Mammographie-Gerät beim Umbau beschädigt, streiten sich zwei Versicherer, ob es Mietsache oder Tätigkeitsschaden ist.
Das HLVM-Heilwesenkonzept
Ein Rahmenvertrag, ein Risikoträger, alle Gesellschaften. Statt einem Dutzend Einzelverträgen mit unterschiedlichen Bedingungen, Laufzeiten und Ansprechpartnern gibt es einen Vertrag, der die Gruppe als Ganzes versichert.
Das steckt drin:
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Berufshaftpflicht für alle angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, MTRA, Physiker und Praxispersonal – ohne Namensliste, mit jährlicher Meldung
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Betriebshaftpflicht für Praxen, Verwaltung, Geräte-, Betriebs- und Objektgesellschaften einschließlich Haus- und Grundbesitz, Parkplätzen und Photovoltaik
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Strahlenhaftpflicht für Linearbeschleuniger, Afterloading und Bestrahlungsräume – im selben Konzept, mit Deckungsbestätigungen für das Landesamt
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Klinikkooperationen ausdrücklich geregelt: Konsile, Gerätebetrieb im Krankenhaus, stationäre Mitbehandlung, Doppelanstellungen, Behandlungsketten-Klausel
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Strahlenschutzbeauftragte im Hauptvertrag mitversichert, kein Einzelvertrag mehr
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Automatischer Einschluss neuer Standorte, zugekaufter Gesellschaften und neuer Ärzte bis zur nächsten Jahresmeldung
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Nebenrisiken wie Studien, Pränataldiagnostik, Datenverarbeitung, Medikamentenverderb und Schäden an überlassenen Geräten mit passenden Sublimits
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Mehrjährige Laufzeit mit verhandelter Mindestprämie und Korridor für Umsatzschwankungen
Was das für Sie bedeutet:
ein Ansprechpartner, ein Bedingungswerk, ein Fälligkeitstermin, eine Rechnung – und im Schadenfall kein Streit darüber, welche Gesellschaft welchen Vertrag hätte melden müssen. In den Projekten der letzten Jahre lagen die Prämienersparnisse gegenüber dem gewachsenen Bestand zwischen 15 und 20 Prozent bei gleichzeitig höheren Deckungssummen.
So arbeiten wir
Ein Wechsel bei einem MVZ mit vielen Standorten ist ein Projekt mit festen Terminen – Kündigungsfristen, Aufsichtsratsbeschluss, Behördenmeldungen. Wir führen es von Anfang bis Ende.
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Bestandsanalyse. Wir prüfen jeden Vertrag, jeden Nachtrag, jeden Kooperationsvertrag mit Kliniken. Ergebnis: eine Liste der Lücken, Doppelversicherungen und Abweichungen zwischen Vertrag und Betrieb – etwa ein Klinik-Einzelvertrag, der die Kliniktätigkeit gar nicht deckt, oder acht Strahlenverträge mit vier verschiedenen Ablaufterminen.
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Underwriting-Information. Standorte, Ärzteliste, Fachrichtungen, Geräte mit Genehmigungs-Aktenzeichen, Umsatzverteilung, Kooperationen, Schadenverlauf – so aufbereitet, dass ein Versicherer das Risiko zeichnen kann, ohne zehnmal nachzufragen.
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Ausschreibung und Verhandlung. Wir holen Angebote ein, prüfen Bedingungen Klausel für Klausel und verhandeln die Punkte nach, die für Ihre Struktur entscheidend sind: Mitversicherungsnehmer, Klinikklauseln, Sublimits, Mindestprämie, Laufzeit.
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Entscheidungsvorlage. Geschäftsführung und Aufsichtsrat bekommen eine Vorlage mit Bruttoprämien, Deckungsvergleich, Kündigungsplan und offenen Punkten – lesbar, im Anhang belegt.
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Wechsel. Kündigungen mit Zugangsnachweis, Aufhebungsanfragen für abweichende Laufzeiten, Deckungsauftrag mit Standort- und Geräteliste, vorläufige Deckung für Übergangstage, Bestätigungen für Kassenärztliche Vereinigung, Zulassungsausschuss und Landesamt.
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Laufende Betreuung. Jahresmeldung von Ärzten, Standorten und Kooperationen, Abgleich der Ärzteliste mit dem Versichererbestand, Umsatzmeldung, Schadenbegleitung, Themenübersicht mit Aufgabenverteilung nach jedem Jahresgespräch.
Während des gesamten Projekts führen wir eine Themenübersicht: jeder offene Punkt mit Sachstand, nächstem Schritt, Termin und Zuständigkeit. Sie sehen jederzeit, wo das Projekt steht und was von Ihrer Seite noch fehlt.
Weitere Deckungen rund um das MVZ
Die Haftpflicht ist das Fundament. Je nach Struktur kommen dazu:
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Cyber-Versicherung – Befundsysteme, PACS und Teleradiologie hängen am Netz; Datenverlust und Betriebsunterbrechung zwischen den Konzernfirmen deckt keine Haftpflicht
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Vermögensschaden-Haftpflicht mit Eigenschadenbaustein für Betriebs- und Verwaltungsgesellschaften, die für die Trägergesellschaft abrechnen, planen und verwalten
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D&O und Personal D&O für Geschäftsführung, Partner und Aufsichtsgremien
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Elektronik- und Geräteversicherung für Linearbeschleuniger, CT, MRT und Mammographie-Einheiten – auch mobil im Trailer, auch als Auflage aus Kooperationsverträgen mit Kliniken
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Praxisausfall und Betriebsunterbrechung bei Geräteausfall an einem Strahlentherapie-Standort
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Rechtsschutz für Heilwesen, Vertrags- und Arbeitsrecht
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Gebäude, Inhalt, Glas für eigene und angemietete Praxisobjekte
Wir prüfen auch die Auflagen aus Ihren Kooperationsverträgen – Mindestdeckungssummen, Elektronikversicherung für Klinikeinrichtungen, Freistellungsklauseln – und gleichen sie mit dem Konzept ab.
Warum HLVM
Wir sind Ihre ausgelagerte Versicherungsabteilung.
Vergleich, Vermittlung und Abschluss kann jeder Makler. Der Unterschied liegt in der Arbeit um die Versicherung herum: Wir bereiten Ihre Daten so auf, dass Buchhaltung, Controlling und Geschäftsführung damit sofort arbeiten können – Schadenstatistik, Prämienübersicht, Entscheidungsvorlage, Themenübersicht mit Aufgabenverteilung.
Wir erarbeiten Lösungen mit dem Versicherer, nicht gegen ihn.
Sonderklauseln für Behandlungsketten, Klarstellungen zu Geräteüberlassungen, vorläufige Deckungen für Übergangstage entstehen im direkten Austausch mit dem Underwriting und der Schadenleitung.
Wir arbeiten effizient.
Vertragsanalysen, Klauselvergleiche und Underwriting-Informationen entstehen mit digitaler Unterstützung in Tagen statt Wochen – geprüft und verantwortet von uns.
Häufige Fragen - FAQ
Unsere Ärzte sind teilweise auch im Klinikum angestellt. Wer haftet bei einem Fehler?
Maßgeblich ist, wer abrechnet: Wird die Leistung über DRG des Krankenhauses abgerechnet, haftet das Krankenhaus mit seinem Versicherer; wird über EBM oder GOÄ des MVZ abgerechnet, das MVZ. Für die Grauzone dazwischen – Planung stationär, Bestrahlung ambulant – vereinbaren wir eine Behandlungsketten-Klausel, die die Anspruchsabwehr für Ihre Ärzte in jedem Fall sichert.
Unsere Strahlenhaftpflichtverträge laufen zu verschiedenen Terminen ab. Geht der Wechsel trotzdem zu einem Stichtag?
Ja. Für Verträge mit abweichendem Ablauf fragen wir die Aufhebung an oder vereinbaren mit dem neuen Versicherer einen gestaffelten Beginn; für Verträge, die wenige Tage vor dem Stichtag enden, eine vorläufige Deckung. Es entsteht keine Lücke.
Was passiert mit neuen Standorten oder zugekauften Praxen während des Jahres?
Sie sind automatisch mitversichert und werden mit der Jahresmeldung nachgemeldet. Keine Nachträge je Praxis.
Brauchen unsere Strahlenschutzbeauftragten einen eigenen Vertrag?
Nein. Im Konzept sind sie im Hauptvertrag mitversichert – ohne Namensliste, ohne Zusatzprämie.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Von der Bestandsanalyse bis zum Deckungsauftrag rechnen wir mit drei bis vier Monaten. Entscheidend ist die Kündigungsfrist Ihrer Altverträge – meist der 30. September für einen Wechsel zum 1. Januar.
Was kostet die Betreuung?
Nichts zusätzlich. Wir werden über die im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – wie jeder Makler. Der Unterschied liegt darin, was Sie dafür bekommen.


