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GEBÄUDEVERSICHERUNG

Gebäudeversicherung für WEG und Mehrfamilienhaus

 

Die Gebäudeversicherung ist für jede Wohnanlage der wichtigste Vertrag. Sie schützt das gemeinschaftliche Eigentum und in der Regel auch das Sondereigentum gegen die großen Gefahren – und sie ist der Vertrag, bei dem Fehler im Schadenfall am teuersten werden. Wir prüfen, gestalten und betreuen Gebäudeversicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Metropolregion.

 

Was die Gebäudeversicherung abdeckt

 

Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen. Grundlage sind die benannten Gefahren:

 

  • Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion

  • Leitungswasser – Rohrbruch, Frost und austretendes Wasser; in Mehrfamilienhäusern die häufigste Schadenursache

  • Sturm und Hagel

  • Weitere Naturgefahren (Elementar) – Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

 

 

Wichtige Bausteine im HLVM-Konzept

Den Unterschied machen die Erweiterungen. In unseren Konzepten für Wohnanlagen achten wir besonders auf:

 

  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks: Bruch- und Frostschäden an Abwasserleitungen im Erdreich. Viele Standardverträge versichern Ableitungsrohre nur innerhalb des Gebäudes – die Sanierung einer Grundleitung wird schnell fünfstellig.

  • Mietausfall: Ist eine Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, wird die entgangene Miete ersetzt – je nach Konzept bis zu 36 Monate, einschließlich Garagen, Stellplätze und vermieteter Dachflächen für Photovoltaik.

  • Haustechnik: Schutz für Heizungsanlagen und Wärmepumpen, Aufzüge und Treppenlifte, Klimaanlagen, Brandmelde-, Alarm- und Sprechanlagen sowie elektrische Tore und Rollläden – auch bei Bedienungsfehlern, Konstruktions- oder Materialfehlern, Kurzschluss und Überspannung.

  • Unbenannte Gefahren: Versichert sind auch unvorhergesehene Schäden durch äußere Einwirkung, die keiner benannten Gefahr zugeordnet werden können – mit Selbstbehalt und Entschädigungsgrenze.

  • Photovoltaik und E-Ladestationen am Gebäude und auf dem Grundstück.

  • Nässeschäden durch undichte Fugen an Dehnungs-, Anschluss- oder Fliesenfugen.

  • Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf die Leistungskürzung, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

  • Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Carports, Fahrradunterstände und Mülltonnenhäuschen.

 

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt vom Gebäude, der Nutzung und der Schadenhistorie ab.

Umfang und Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

 

Worauf es bei der WEG ankommt

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  • Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft. Seit der WEG-Reform schließt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) den Vertrag, vertreten durch die Verwaltung. Eine angemessene Versicherung zum Neuwert gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG).

  • Sondereigentum klar regeln. Ob Bäder, Böden oder Einbauten des Sondereigentums mitversichert sind, muss im Vertrag eindeutig stehen. Unklarheiten führen im Schadenfall zu Streit.

  • Richtige Versicherungssumme. Eine zu niedrige Summe führt zur Unterversicherung – der Versicherer kürzt dann jeden Schaden anteilig. Wir ermitteln den Wert datenbasiert mit unserer Gebäudewertermittlung.

  • Schadenquote im Blick behalten. Häufige Leitungswasserschäden führen zu Beitragserhöhungen, Selbstbehalten oder Kündigung. Prävention und eine saubere Schadenbegleitung halten den Vertrag stabil.

  • Pflichten kennen. Frostschutz, Wartung und Leerstandsmeldungen sind vertragliche Obliegenheiten. Verstöße können die Leistung gefährden.

 

So gehen wir vor

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  • Bestandsanalyse: Wir prüfen Vertrag, Bedingungen, Versicherungssumme und Schadenverlauf und zeigen Lücken und Einsparpotenzial.

  • Wertermittlung: Wir ermitteln die Versicherungssumme nachvollziehbar und dokumentiert.

  • Marktvergleich: Wir schreiben den Bedarf bei geeigneten Versicherern aus und vergleichen Leistung, Bedingungen und Beitrag.

  • Beschlussvorlage: Wir bereiten die Ergebnisse für die Eigentümerversammlung verständlich auf.

  • Schadenbegleitung: Im Schadenfall begleiten wir von der Meldung bis zur Regulierung und vertreten die Interessen der Gemeinschaft gegenüber dem Versicherer.

 

 

Zusätzlich über unsere Rahmenvereinbarungen für Hausverwaltungen

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  • Versehensklausel: Eine versehentlich unterlassene, unrichtige oder verspätete Anzeige wird im Schadenfall nicht zum Nachteil der Gemeinschaft geltend gemacht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Konditionsdifferenzdeckung beim Wechsel: Zwischen Antrag und Vertragsbeginn – bis zu 12 Monate – gilt der neue, bessere Umfang ergänzend zum Vorvertrag.

  • Umbau und Renovierung: Vorübergehende Umbau-, Teilausbau- und Renovierungsarbeiten mindern den Versicherungsschutz nicht.

  • Rohbau bei Neubauten: Beitragsfrei mitversichert bis zur Bezugsfertigkeit.

  • Schnelle Reparatur: Bei kleineren Schäden darf sofort aufgeräumt und repariert werden.

 

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

 

Wer schließt die Gebäudeversicherung für eine WEG ab?

Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Den Vertrag schließt die Verwaltung als ihre Vertreterin ab, in der Regel auf Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

 

Ist Elementar automatisch mitversichert?

Nein. Weitere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau müssen ausdrücklich vereinbart werden. Wir prüfen mit dem Hochwasser-Check die Gefährdung des Standorts.

 

Was passiert bei Unterversicherung?

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kürzt der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung. Ein Unterversicherungsverzicht setzt eine korrekt ermittelte Summe voraus.

 

Warum steigt der Beitrag nach mehreren Leitungswasserschäden?

Der Versicherer kalkuliert nach dem Schadenverlauf des Objekts. Bei hoher Schadenquote folgen Sanierungsangebote mit Beitragsaufschlag oder Selbstbehalt. Wir verhandeln diese Angebote und zeigen Alternativen am Markt.

 

 

Sind Abwasserrohre im Garten versichert?

Nur, wenn Ableitungsrohre auf dem Grundstück eingeschlossen sind. Viele Verträge versichern sie nur innerhalb des Gebäudes. Wir prüfen diesen Baustein und ergänzen ihn – auch für Leitungen außerhalb des Grundstücks.

 

Ihre Gebäudeversicherung auf dem Prüfstand

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag und sagen Ihnen offen, wo Handlungsbedarf besteht. Telefon 0911 815 79 80.

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